Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Scheugenpflug AG
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1. Allgemeines b) Sofern der Geschäftspartner die zur Auftragsausführung erforderlichen Unterlagen nicht gleichzeitig mit der Auftragserteilung uns zugeteilt hat. Dies gilt insbesondere für Musterteile in ausreichender Stückzahl, Zeichnungen über die zu verarbeiteten Teile sowie alle sonstigen Unterlagen, welche von uns angefordert werden. |
5. Gefahrenübergang
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AGB

